Mit Elternarbeit gemeinsam Qualität schaffen
Die Eltern wirken in vielfältiger Art und Weise bei der Gestaltung unserer Schule und des Schullebens mit.
Um den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule sowie das Leitbild zu verwirklichen, ist die Beteiligung aller Eltern verbindlich.
Die enge Zusammenarbeit von Eltern, Kollegium, Schulleitung und Träger zielt darauf, gemeinsam die Entwicklung unserer Kinder im Erfahrungsraum Schule und in der Gemeinschaft zu unterstützen.
In den Lerngruppen unterstützen die Eltern das Pädagogen-Team bei der Organisation und Durchführung von Exkursionen, Lerngruppenfeiern und anderen besonderen Gelegenheiten. Die Elternversammlungen der Lerngruppen wählen Vertreter für die Elternkonferenz.
Die Elternkonferenz fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kollegium, Schulleitung und Träger. Sie ist Ansprechpartner und berät über Ideen, Fragen und Probleme seitens der Eltern und der Schule. Außerdem unterstützt sie die Präsentation der Schule in der Öffentlichkeit.
Gewählte Vertreter der Elternkonferenz wirken in weiteren schulischen Gremien sowie im Kreiselternrat mit.
Im Rahmen der Ganztagsbetreuung unterbreiten und begleiten Eltern Freizeitaktivitäten der Kinder. In Arbeitskreisen (AG Feste und Feiern, AG Schulhofgestaltung etc.) organisieren und gestalten die Eltern gemeinsam mit Mitarbeitern der Schule verschiedene Bereiche des Schullebens.
Gremien
Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften erfolgt auf der Grundlage der im Teil 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes und den im Kitagesetz festgelegten Gremien. Dazu gehören die Elternsprecher, Elternkonferenz, Klassenkonferenz sowie Lehrerkonferenz und Schulkonferenz. Hinsichtlich der Beteiligung der Eltern und der Aufgaben der Elternvertreter sehen wir deren Rolle insbesondere in folgendem:
Die Mitglieder der gewählten Elternvertretung arbeiten im gegenseitigen Vertrauen zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, die Prozesse der Schule nach besten Kräften zu dynamisieren und positiv voranzutreiben.
Über die Informationsaufgaben der Elternvertretung hinaus, hat jeder Elternteil für sich in hohem Maße die Eigenverantwortlichkeit, sich über schulische Themen, insbesondere den individuellen Leistungsstand des eigenen Kindes zu informieren. Die Elternvertreter fördern diese Informationspflicht, mit dem Ziel, dass sie verinnerlichter Bestandteil und gegebenes Bedürfnis aller Eltern wird.
Die Aufgaben der Elternkonferenz sehen wir wie folgt:
- Enge Zusammenarbeit mit den Vertretern aller Säulen der Schule
- Ansprechpartner für die Belange aller Eltern
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Schule
- Regelmäßiger Kontakt zur Schule