Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 04.04.2022
In der Woche vom 04.04. — 08.04.2022 müssen sich ungeimpfte/nicht genesene Schülerinnen und Schüler täglich testen. In der Woche nach den Osterferien verringert sich die Testfrequenz auf 3x in der Woche.
Ab 02.05.2022 ist das bisherige Testkonzept nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und das sonst in der Schule tätige Personal entfällt ersatzlos.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 07.03.2022
Die Präsenzpflicht tritt wieder in Kraft.
Schülerinnen und Schüler, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen sich dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) testen und den Nachweis in der Schule vorzeigen.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 14.02.2022
Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.*
Schülerinnen und Schüler sowie alle in der Schule tätigen, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen sich täglich testen und den Nachweis in der Schule vorzeigen.
Appell des Ministeriums vom 09.02.2022:
„Wir appellieren eindringlich an alle Schülerinnen und Schüler sowie an alle Beschäftigten in den Schulen, also auch an die Geimpften und Genesenen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, die vorhandenen Tests für eine unterrichts- bzw. arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.” (Vgl. Corona — Ausweitung der Testung und Appell an Alle).
Schul- und Unterrichtsorganisation nach den Winterferien
Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.*
Erhöhung der Testfrequenz — spätestens ab 14.02.2022
Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich täglich testen und den Nachweis in der Schule vorzeigen.
*Wie befreie ich mein Kind von der Präsenzpflicht?
- Schriftlich Erklärung gegenüber der Schule über die Abmeldung vom
Präsenzunterricht; einer Begründung bedarf es nicht. - Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
- Das Fernbleiben ohne Erklärung wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
- Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
- Die Schulen stellen Lernaufgaben zur Verfügung.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 17.01.2022
Aufhebung der Präsenzpflicht bleibt bis zum Beginn der Winterferien bestehen.*
Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr.
Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen weiterhin eine medizinische Maske tragen.
Erhöhung der Testfrequenz — ab 09.02.2022 müssen sich Schülerinnen und Schüler täglich testen und den Nachweis in der Schule vorzeigen.
Informationsschreiben der Ministerien vom 06.01.2022
zur COVID-19-Impfung von Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren.
Nähere Informationen dazu lesen Sie im folgenden PDF-Dokument.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 03.01.2022
Aufhebung der Präsenzpflicht bleibt vorerst bis 19. Januar 2022 bestehen.*
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 29.11.2021
*Neu* Aufhebung der Präsenzpflicht*
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1–5 | keine Präsenzpflicht ABER anzeigepflichtig* |
|
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 | Präsenzpflicht ohne Ausnahme |
*Wie befreie ich mein Kind von der Präsenzpflicht?
- Schriftlich Erklärung gegenüber der Schule über die Abmeldung vom
Präsenzunterricht; einer Begründung bedarf es nicht. - Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
- Das Fernbleiben ohne Erklärung wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
- Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
- Die Schulen stellen Lernaufgaben zur Verfügung.
*Neu* Vorverlegung des Beginns der Weihnachtsferien auf den 20.12.2021
Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist nun Freitag, der 17.12.2021.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 15.11.2021
*Neu* Erhöhung der Testfrequenz
Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen |
3 Tests/Woche Vorlage am Montag, Mittwoch und Freitag |
Geimpfte und Genesene ausgenommen; Bitte Nachweis am Eingang vorzeigen |
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